Schimmelberatungszentrum
Bergisches Land
Mehr zum Thema Schimmelpilzschäden vom Gutachter Schimmel

Schimmelpilzschäden

Schimmelpilze in Wohnräumen? Wir helfen unabhängig
ohne Panikmache und Verharmlosung mit Sachverstand.
Mehr zum Thema Feuchtigkeitsschäden durch den Gutachter-Schimmel

Feuchtigkeitsschäden

Die Schadenursache ermitteln wir durch
unsere Schadenanalyse in Gebäuden.
Mehr zum Thema Bauschäden durch den Schimmelsachverständigen

Bauschäden

Baumängel und Bauschäden in Alt- und
Neubauten erkennen und richtig bewerten.


Ihr Sachverständiger für Schimmelpilzschäden in NRW

Baumängel, Hauskauf Beratung, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel… Eine Aufgabe für den erfahrenen, zertifizierten und qualifizierten Bausachverständigen im Bereich Schimmel und Feuchtigkeitsschaden.

Wer trägt die Kosten für einen Gutachter?

Der Mieter vermutet Schimmel in der Wohnung. Er will Feuchtigkeitsmessungen oder einen Gutachter beauftragen. Wer trägt die Kosten?

Der Vermieter muss dem Mieter nur dann die Kosten des vereidigten Sachverständigen oder einer (preiswerteren) Feuchtigkeitsmessung bezahlen, wenn er zuvor Gelegenheit hatte, mit eigenen Mitteln den Schimmelbefall zu untersuchen. Der Vermieter darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Er muss den Vorrang bei der Beseitigung der Schimmelpilze haben. Erst wenn der Vermieter nicht reagiert und den Schimmelbefall nicht untersucht, darf der Mieter grundsätzlich für Feuchtigkeitsmessungen einen Sachverständigen auf Kosten des Vermieters beauftragen, so das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 29.7.2010, Az.: I-24 U 20/10.

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